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Versorgungswerk der Rechtsanwälte

Als Rechtsanwalt, Notar oder Wirtschaftsprüfer bist du ein Pflichtmitglied im berufsständischen Versorgungswerk. Wie die meisten Freiberufler in Deutschland zahlst du einen großen Teil deines Gehaltes in ein Versorgungswerk ein, um später einen angemessenen Lebensstandard genießen zu können. Hier sind einmal die durchschnittlichen Investitionen eines Versorgungswerks für Rechtsanwälte dargestellt (siehe rechte Seite).

Mit diesen Investments schaffen es die Versorgungswerke, eine jährliche Rendite zwischen 2 und 3% zu erwirtschaften. Diese Anlagen repräsentieren deine zukünftige Rente. Ein Beispiel hierfür ist das Versorgungswerk der Rechtsanwälte in Nordrhein-Westfalen

  1. Kapitalanlagen Nettorendite 3,61%
  2. Rechnungszins 3,5% (2019-2028 abgesenkt von 3,9%)
  3. Angelegtes Kapital: 8,217 Mio.€ (Aktienquote 23,98%)
  4. Verwaltungskosten: 1,93% von den Beitragseinnahmen

 

Du fragst dich sicherlich oft, welche Vor- und Nachteile die Leistungen vom Versorgungswerk haben, mit welcher Rendite du rechnen kannst, welche Unterstützung das Versorgungswerk bei Berufsunfähigkeit bietet oder wie gut der Hinterbliebenenschutz ist. All diese Fragen beschäftigen dich, wenn es um das Thema Sicherheit geht.

Hier ist die gute Nachricht: Die durchschnittliche Rente aus dem Versorgungswerk beträgt etwas über 2.000 € und ist damit fast doppelt so hoch wie die durchschnittliche Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Aber hier kommt die schlechte Nachricht: Die Höhe deiner Rente aus dem Versorgungswerk ist nicht festgeschrieben! Sie ist nicht garantiert und hängt von der Entwicklung der Mitgliederzahl (und zukünftiger Mitgliederzahlen) und der Kapitalanlagen ab. Das Versorgungswerk bietet keinen sicheren Inflationsausgleich, und genau dieser Aspekt ist uns heute besonders wichtig.

 

Fazit: Du kannst dich nicht alleine auf die Rente vom Versorgungswerk verlassen. Eine zusätzliche, private Altersvorsorge ist unbedingt notwendig und darf nicht vernachlässigt werden. Gerade als Rechtsanwalt, Notar oder Wirtschaftsjurist, der eine Rente aus dem Versorgungswerk erhält und im Erwerbsleben ein hohes Bruttojahresentgelt erwirtschaftet, bist du im Rentenbezugsalter besonders gefährdet. Durch die Beitragsbemessungsgrenze kann nur ein gewisser Teil deines Einkommens in das Versorgungswerk eingezahlt werden.

Im Folgenden erhältst du Erläuterungen zu den für die Beitragsbemessung relevanten Größen für das Jahr 2023 (siehe § 11 Abs. 1 VwS).

  • Der Beitragssatz liegt bei 18,6 %.
  • Der Regelpflichtbeitrag nach § 11 Abs. 1 VwS (10/10) beträgt 1.357,80 € bei einer Beitragsbemessungsgrenze von 7.300,00 .
  • Der Mindestbeitrag beträgt 104,45 €.
  • Der besondere Beitrag nach § 13 Abs. 1 VwS (3/10) beträgt 407,34 €.

Du musst also privat vorsorgen und wie das für dich funktioniert, erfährst du in einem kosten Erstgespräch.

Also, leg los und warte nicht!

Warum die Rente aus dem Versorgungswerk nicht ausreichen wird

 

Allein in Deutschland gibt es rund 800.000 Mitglieder, die auf insgesamt 89 Versorgungswerke aufgeteilt sind. Die zur Verfügung stehenden Rücklagen von 164 Milliarden EUR versorgen derzeit (Stand 2013-2016) über 225.000 Rentenempfänger. Die Anzahl ist in den letzten 6 Jahren um einiges gestiegen. Die Versorgungswerke werben mit einer umfassenden Risikovorsorge zu einem sehr günstigen Preis und verweisen darauf, dass keine Provisionen oder Werbekosten entgegengenommen werden. Soweit, so gut. Du erhälst keine gesetzliche Rente, sondern eine Rentenleistung aus dem zuständigen Versorgungswerk. Die Leistungen der Versorgungswerke sind beliebt, da sie eine höhere Leistung in Aussicht stellen.
 
 
Hierbei muss ich dir sagen, dass das nicht stimmt!

 

Mittlerweile stehen die Versorgungswerke nicht mehr so gut da wie damals. Wenn du dir deinen Versorgungsbescheid anschaust, merkst du schnell, dass die Leistungen zur Rente um einiges gekürzt wurden (siehe 2017-2018 Rentenkürzung um 12,33% hessisches Versorgungswerk als Beispiel). Dies lässt bei vielen Mitgliedern Zeifel aufkommen und sehr viele Rechtsanwälte und auch Notare fragen sich, ob die Leistungen in Zukunft ausreichen werden, um einen angemessenen Lebensstandard zu halten. Durch den demografischen Wandel in Form einer Überalterung der Gesellschaft hat die gesetzliche Rentenversicherung weitaus schlechtere Rahmenbedingungen. Dabei gibt es wenig Aussicht auf Besserung.

Wenn du meinst, dass du mit dem Versorgungswerk auf der sicheren Seite stehst, irrst du dich gewaltig. Mitglieder müssen sich zukünftig auch bei ihren Versorgungswerken auf niedrigere Renten bzw. auf eine Hochsetzung des Rentenalters einstellen. Hierbei nenne ich wieder das Beispiel aus dem hessischen Versorgungswerk 2017 zu 2018. Diese Rentenkürzung wurde mir von einigen meiner Mandanten, die als Rechtsanwälte/Rechtsanwältinnen arbeiten, vorgelegt. Auch die Hochsetzung des Rentenalters von 65 auf 67 ruft eine deutliche Rentenkürzung hervor.
Zudem werden wir älter. Das Statistische Bundesamt und die Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Vorsorgeeinrichtungen e.V. haben folgende Zahlen bestätigt. Männer heute (Lebenserwartung 84 Jahre und bis 2050 sogar knapp 91 Jahre) bei Frauen (Lebenserwartung aktuell 87 Jahre und bis 2050 knapp 93 Jahre). Die Versorgungswerke sind auf kontinuierlichen Neuzugang von Beitragszahlern angewiesen. Dies kannst du nachlesen (Quelle: Broschüre der Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e.V.).

Die Ursache daran ist das ,,offene Deckungsplanverfahren“. Hierbei zählt nicht nur die Höhe und Anzahl der von den Mitgliedern gezahlten Beiträge für die Erfüllung der Ansprüche, sondern es werden zukünftige Neumitglieder und deren Beiträge mit eingerechnet (Äquivalenzbeziehung).

Wenn du einen angemessenen Lebensstandard aufrecht erhalten willst, bist du gezwungen, privat vorzusorgen.

  1. Durchschnittlich ausgezahlte Rente 2019 2250€ Brutto
  2. Durchschnittlich ausgezahlte Rente 2020 2135€ Brutto
  3. Durchschnittlich ausgezahlte Rente 2021 2093€ Brutto

Die Zahlen berufen sich auf den Durchschnittswert der verschiedenen Versorgungswerke. Bedenken Sie die heutigte Inflation von 8% (2022) gegenüber der Rentenerhöhung der Versorgungswerke von 0,8%.

Besteuerung der Versorgungswerk-Altersrente:

Ab 2040 ist deine Versorgungswerkrente zu 100 % steuerpflichtig. Geht man von einem Durchschnittssteuersatz von 13 % (verheiratet) bzw. 24 % (alleinstehend) aus, ergibt sich folgende Nettorente: Auch wenn wir jetzt von einer hohen Rente von 3.107€ ausgehen würden…

Bruttorente:     3.107 EUR
Steuerabzug:         404 EUR (verheiratet) bzw. 746 EUR (alleinstehend)

Deine monatliche Nettorente beträgt dann: 2.703 EUR (verheiratet) bzw. 2.361 EUR (alleinstehend)

Von der ursprünglich erwarteten Versorgungswerkrente von monatlich 4.000 EUR bleiben netto noch ca. 2.703 EUR (verheiratet) bzw. 2.361 EUR (alleinstehend) übrig.

Berücksichtigung der Inflation:

Die durchschnittliche Inflationsrate der vergangenen 60 Jahre lag bei 2,8 % p.a. Unter Berücksichtigung dieser Rate ergibt sich für den Zeitraum von heute (angenommenes Alter 40) bis zum Renteneintrittsalter (67 Jahre) folgende Kaufkraft deiner Rente:

Nettorente: 2.703 EUR (verheiratet) bzw. 2.361 EUR (alleinstehend)
Inflation: 2,8 % p.a.

Deine monatliche Kaufkraft der Nettorente beträgt dann: 1.282 EUR (verheiratet) bzw. 1.120 EUR (alleinstehend)

Von einer anvisierten monatlichen Altersrente von 4.000 EUR im Alter 67 bleiben unter Berücksichtigung der Rentenkürzungen und der Steuerabzüge kaufkraftbereinigt ca. 1282 EUR netto übrig. Bei Alleinstehenden ist die Altersrente noch geringer: Hier beträgt die Nettorente lediglich 1.120 EUR.