Versorgungswerk der Rechtsanwälte
Du bist Rechtsanwalt, Notar oder Wirtschaftsprüfer und somit ein Pflichtmitglied im berufsständischen Versorgungswerk. Du zahlst wie die meisten Freiberufler in Deutschland einen großen Teil Ihres Gehaltes in ein Versorgungswerk ein, um später einen angemessenen Lebensstandard erleben zu können. Hier einmal die durchschnittlichen Investitionen eines Versorgungswerks für Rechtsanwälte. (Rechte Seite)
Mit diesen Investments schaffen es die Versorgungswerke, eine jährliche Rendite zwischen 2 und 3% zu erwirtschaften. Diese Anlagen spiegeln Ihre zukünftige Rente wieder. Ein Beispiel hierfür ist das Versorgungswerk der Rechtsanwälte in Nordrhein Westfalen.
- Kapitalanlagen Nettorendite 3,61%
- Rechnungszins 3,5% (2019-2028 abgesenkt von 3,9%)
- Angelegtes Kapital: 8,217 Mio.€ (Aktienquote 23,98%)
- Verwaltungskosten: 1,93% von den Beitragseinnahmen
Die gute Nachricht: Die durchschnittliche Rente aus dem Versorgungswerk fällt mit etwas über 2.000 € fast doppelt so hoch aus, wie die durchschnittliche Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Die schlechte Nachricht: Die Höhe der Versorgungswerksrente ist nicht festgeschrieben! Die Rente aus dem Versorgungswerk ist nicht garantiert und ist von der Entwicklung der Mitgliederzahl (und künftigen Mitgliederzahlen) und der Kapitalanlagen abhängig. Sie bietet keinen sicheren Inflationsausgleich und dieser ist uns heute besonders wichtig.
Fazit: Sie können sich nicht alleine auf die Rente vom Versorgungswerk verlassen. Zusätzliche eigene, private Altersvorsorge ist unbedingt notwendig und darf nicht vernachlässigt werden. Gerade bei Rechtsanwälten, Notaren oder auch Wirtschaftsjuristen, die eine Rente aus dem Versorgungswerk erhalten und in ihrem Erwerbsleben ein hohes Bruttojahresentgelt erwirtschaften, sind im Rentenbezugsalter besonders gefährdet. Durch die Beitragsbemessungsgrenze kann nur ein gewisser Teil des Einkommens in das Versorgungswerk eingezahlt werden.
Nachfolgend erhalten Sie Erläuterungen zu den für die Beitragsbemessung relevanten Größen für das Jahr 2023 (vgl. § 11 Abs. 1 VwS):
- Der Beitragssatz liegt bei 18,6 %.
- Der Regelpflichtbeitrag nach § 11 Abs. 1 VwS (10/10) beträgt 1.357,80 € bei einer Beitragsbemessungsgrenze von 7.300,00 €.
- Der Mindestbeitrag beträgt 104,45 €.
- Der besondere Beitrag nach § 13 Abs. 1 VwS (3/10) beträgt 407,34 €.
Du musst also privat vorsorgen und wie das für dich funktioniert, erfährst du in einem kosten Erstgespräch.
Also, leg los und warte nicht!




Warum die Rente aus dem Versorgungswerk nicht ausreichen wird

Mittlerweile stehen die Versorgungswerke nicht mehr so gut da wie damals. Wenn du dir deinen Versorgungsbescheid anschaust, merkst du schnell, dass die Leistungen zur Rente um einiges gekürzt wurden (siehe 2017-2018 Rentenkürzung um 12,33% hessisches Versorgungswerk als Beispiel). Dies lässt bei vielen Mitgliedern Zeifel aufkommen und sehr viele Rechtsanwälte und auch Notare fragen sich, ob die Leistungen in Zukunft ausreichen werden, um einen angemessenen Lebensstandard zu halten. Durch den demografischen Wandel in Form einer Überalterung der Gesellschaft hat die gesetzliche Rentenversicherung weitaus schlechtere Rahmenbedingungen. Dabei gibt es wenig Aussicht auf Besserung.
Wenn du meinst, dass du mit dem Versorgungswerk auf der sicheren Seite stehst, irrst du dich gewaltig. Mitglieder müssen sich zukünftig auch bei ihren Versorgungswerken auf niedrigere Renten bzw. auf eine Hochsetzung des Rentenalters einstellen. Hierbei nenne ich wieder das Beispiel aus dem hessischen Versorgungswerk 2017 zu 2018. Diese Rentenkürzung wurde mir von einigen meiner Mandanten, die als Rechtsanwälte/Rechtsanwältinnen arbeiten, vorgelegt. Auch die Hochsetzung des Rentenalters von 65 auf 67 ruft eine deutliche Rentenkürzung hervor.
Zudem werden wir älter. Das Statistische Bundesamt und die Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Vorsorgeeinrichtungen e.V. haben folgende Zahlen bestätigt. Männer heute (Lebenserwartung 84 Jahre und bis 2050 sogar knapp 91 Jahre) bei Frauen (Lebenserwartung aktuell 87 Jahre und bis 2050 knapp 93 Jahre). Die Versorgungswerke sind auf kontinuierlichen Neuzugang von Beitragszahlern angewiesen. Dies kannst du nachlesen (Quelle: Broschüre der Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e.V.).
Die Ursache daran ist das ,,offene Deckungsplanverfahren“. Hierbei zählt nicht nur die Höhe und Anzahl der von den Mitgliedern gezahlten Beiträge für die Erfüllung der Ansprüche, sondern es werden zukünftige Neumitglieder und deren Beiträge mit eingerechnet (Äquivalenzbeziehung).
Wenn du einen angemessenen Lebensstandard aufrecht erhalten willst, bist du gezwungen, privat vorzusorgen.
- Durchschnittlich ausgezahlte Rente 2019 2250€ Brutto
- Durchschnittlich ausgezahlte Rente 2020 2135€ Brutto
- Durchschnittlich ausgezahlte Rente 2021 2093€ Brutto
Die Zahlen berufen sich auf den Durchschnittswert der verschiedenen Versorgungswerke. Bedenken Sie die heutigte Inflation von 8% (2022) gegenüber der Rentenerhöhung der Versorgungswerke von 0,8%.
