LMK Finanz

Immobilien

Kapitalanlageimmobilien in Ballungsgebieten mit eigener Mietverwaltung

Eigentümer ab 250,00€ monatlich werden
(Ohne Eigenkapital möglich)

Investieren in vermietete Immobilien ist seit jeher eine bevorzugte Wahl der Deutschen, und das aus gutem Grund. Immobilien dienen als hervorragender Schutz gegen Inflation im Vergleich zu anderen Anlageformen.

Ein gut geplanteInstandhaltungsrücklage sorgt dafür, dass der Wert Ihrer Immobilie nicht sinkt, obwohl sie jährlich um 2% abgeschrieben wird (eine Abschreibung, die vom Finanzamt als „Wertverfall“ bezeichnet wird).

Diese Abschreibung von 2% (basierend auf dem Kaufpreis) trägt aktiv zum Vermögensaufbau bei. Darüber hinaus bieten Immobilieninvestitionen weitere steuerliche Vorteile, wie z.B. die Minderung der Einkommensteuer.

Ein weiterer Pluspunkt ist, dass Gewinne aus dem Verkauf von Immobilien nach 10 Jahren steuerfrei sind. Anlageimmobilien in Ballungszentren sind aufgrund ihrer hohen Nachfrage und des begrenzten Angebots besonders attraktiv. Das macht den Verkauf von Eigentumswohnungen in diesen Gebieten zu einer relativ einfachen Aufgabe.

 

Steuersparpotenzial bei Kapitalanlageimmobilien

Trotz steigender Preise bleiben Immobilien als Kapitalanlage sehr beliebt. Allerdings bedeutet der Besitz einer vermieteten Immobilie auch, dass man verpflichtet ist, Einnahmen und Ausgaben gegenüber dem Finanzamt in der Steuererklärung zu deklarieren. Dies zwingt den Eigentümer, im Folgejahr eine Steuererklärung abzugeben, die bis zum 31. Juli des Folgejahres eingereicht werden muss. Viele unserer Kunden nehmen dafür die Dienste eines kompetenten Steuerbüros in Anspruch.

Wenn Sie Ihre Steuererklärung selbst erstellen, müssen sowohl Mieteinnahmen als auch Ausgaben im Zusammenhang mit der Immobilie (wie Mietverwaltung, Rechtsschutzversicherung usw.) in Anlage V erfasst werden. Anfangs kann es zu einem rechnerischen Verlust kommen, der zu einer Steuerrückerstattung führen kann. Später werden Gewinne zusammen mit anderen Einkünften besteuert. Bei Mieteinnahmen gibt es keine Grauzone – alle Einnahmen müssen erfasst werden (dies wird auch als Zuflussprinzip bezeichnet). Das Finanzamt will sowohl die Mieteinnahmen als auch die vom Mieter gezahlten Betriebskosten wissen.

Die Sache wird interessanter, wenn es um Ausgaben geht. Je mehr Ausgaben Sie haben, desto weniger Steuern zahlen Sie im Idealfall. Aber welche Kosten können Sie vollständig absetzen?

  • Betriebsnebenkosten (sowohl umlagefähige als auch nicht umlagefähige Kosten)
  • Abschreibungen
  • Versicherungen
  • Zinsen bei Immobilienfinanzierungen (nicht die Tilgung)
  • Grundsteuer
  • Eintragungskosten für die Grundschuld/Hypothek der Bank
  • Erhaltungsaufwendungen (Herstellungskosten müssen wie Kaufpreise oder Neubaukosten abgeschrieben werden)

Abschreibungen bei Kapitalanlageimmobilien erlauben es Eigentümern, die Abnutzung des Gebäudes steuerlich geltend zu machen. Hierbei wird nur der Wert des Gebäudes berücksichtigt, nicht das Grundstück selbst. Es gibt drei Abschreibungsmethoden: Lineare, Degressive und Erhöhte Abschreibung.

Bei der linearen Abschreibung werden Anschaffungs- und Herstellungskosten gleichmäßig über 50 Jahre verteilt. Nehmen wir an, eine Immobilie kostet 220.000€ und die Nebenkosten betragen 15.400€, ergibt dies eine jährliche Abschreibung von 3.846€.

Erhaltungs- und Herstellungskosten können ebenfalls abgeschrieben werden, wobei Erhaltungsaufwendungen sofort abgesetzt werden können. Somit kann eine Kapitalanlageimmobilie genutzt werden, um Steuern in eigenes Vermögen umzuwandeln.

Somit ist eine Kapitalanlageimmobilie ein ideales Steuersparmodell und wandelt diese Steuern in eigenes Vermögen um.

Kontaktieren Sie mich direkt per Whatsapp oder Telefon, indem Sie auf das jeweilige Symbol klicken.

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden